Stahlrute, Geld und ein bisschen Marihuana – Ein Familienausflug in den Schwarzwald

Eine im Kanton Thurgau wohnhafte Frau hatte eine verbotene Schlagwaffe und über 30'000 Franken in ihrer Handtasche dabei, als sie mit ihrer Familie für einen Ausflug in den Schwarzwald fahren wollte. Zudem fanden die Zöllner fünf Gramm Marihuana im Kofferraum.
Vergangene Woche machte sich eine 41-jährige Frau, die im Kanton Thurgau lebt, mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern auf einen Ausflug in den Schwarzwald. Am Zollübergang Blumberg wurde die Familie aber von Zöllnern des Hauptzollamts Singen kontrolliert, die erstaunliches feststellten.
Gemäss der Medienmitteilung des Hauptzollamts Singen hatte die Frau in ihrer Handtasche eine Stahlrute – eine nach deutschem Waffenrecht verbotene Schlagwaffe – und 30'000 Franken dabei. Bargeld aus Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz muss ab einem Wert von 10'000 Euro angemeldet werden. Diese Grenze hat die Frau somit um das gut Dreifache überschritten. Im Kofferraum fanden die Beamten zudem fünf Gramm Marihuana.

Insgesamt hat die Frau also gegen das Waffengesetz, das Cannabiskonsumgesetz und die Anzeigepflicht von Bargeld verstossen. Gegen die 41-Jährige wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Stahlrute und das Marihuana wurden sichergestellt. Nachdem die Frau 8250 Euro für die zu erwartende Strafe bezahlt hatte, durfte sie die Reise mit ihrer Familie in den Schwarzwald fortsetzen.
Cannabiskonsum in Deutschland
Zwar ist volljährigen Personen in Deutschland der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum ausserhalb ihres Wohnsitzes seit dem 1. April 2024 erlaubt, die Einfuhr von Cannabis bleibt aber verboten, wie das Hauptzollamt Singen schreibt.