Stühlingen: Zöllner retten geschmuggelten Hundewelpen aus verdreckter Transportbox

Lucas Blumer | 
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Der Cavalier King Charles Spaniel wurde von Beamten des Hauptzollamts Singen aus den Händen eines Schmugglers gerettet. Bild: zVg/Hauptzollamt Singen

Zöllner des Hauptzollamts Singen haben am vergangenen Mittwoch einen drei Monate alten Welpen entdeckt, der von Moldau nach Rastatt geschmuggelt werden sollte. Das Tier wurde dem Veterinäramt in Waldshut übergeben.

Zöllner des Hauptzollamts Singen haben einen dreimonatigen Hundewelpen aus den Händen eines Schmugglers gerettet. Der Cavalier King Charles Spaniel wurde von einem 22-jährigen Mann transportiert, der Angab, dass er das Tier einer bekannten nach Rastatt (Nähe Strassburg) bringen wollte. Das Fahrzeug des Mannes stammte aus der Republik Moldau. Zoll- und veterinärrechtliche Dokumente für den Welpen hatte der Mann nicht dabei.

«Die Transportbox des Hundes befand sich in einem miserablen Zustand. Der Hund sass zwischen seinen eigenen Exkrementen», beschreibt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, die Situation. Die Beamten hätten den Hund sichergestellt und ihm Futter und Wasser gegeben, so Müller. «Auf die beamten wirkte der Welpe nicht ausreichend versorgt und verängstigt.»

Die Transportbox des Hundewelpen.

Der Welpe wurde dem Veterinäramt in Waldshut in Obhut gegeben.

Bestimmungen für die Einfuhr von Tieren aus nicht-EU-Ländern

Jedes Heimtier, dass aus einem Nicht-EU-Staat importiert wird muss:

  • durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein
  • eine gültige Tollwutimpfung haben
  • über eine amtliche Veterinärbescheinigung verfügen, in dem die Mikrochipnummer oder Tätowierung eingetragen ist
  • Zusätzlich sind Impfpapiere sowie gegebenenfalls der Befund eines Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitzuführen

Voraussetzung für die Einreise in die EU ist des Weiteren die Begleitung der Tiere durch eine verantwortliche Person, beispielsweise den Besitzer oder eine durch den Besitzer schriftlich dazu ermächtigte Person, die eine schriftliche Erklärung mitführt, dass der Transport des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.

Weitere Bestimmungen für die Einfuhr von Tieren aus der Schweiz in die EU finden Sie hier.

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