Hoher Sachschaden nach Heckenbrand
In der grenznahen Gemeinde Gailingen kam es am Montag zu einem Heckenbrand. Nun ermittelt das Polizeirevier Singen wegen fahrlässiger Brandstiftung. Gemäss aktuellen Erkenntnissen versuchte ein Hausbewohner in der Strasse «Im Allinger» Unkraut zu entfernen. Dabei hat er fahrlässig eine Hecke eines Nachbargrundstücks in Brand gesetzt. Der 78-Jährige zündete das trockene Unkraut auf dem Hanggrundstück an, worauf sich das Feuer wegen der Trockenheit schnell ausbreitete und auf die Hecken des Nachbargrundstücks übergriff. Dort wurde von den Flammen zudem eine Gartenhütte in Mitleidenschaft gezogen.
Ein Löschversuch des Seniors mit dem Gartenschlauch misslang. Ein Nachbar, der das Feuer bemerkt hatte, alarmierte die Feuerwehr. Diese hat das Feuer gelöscht, bevor es sich weiter ausbreiten konnte. Der entstandene Sachschaden beträgt nach ersten Schätzungen der Polizei rund 30'000 Franken. Eine Gefahr für die Wohnhäuser bestand nicht. (bic)