Strassenaufbrüche werden verrechnet

Saskia Baumgartner | 
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Bild: Radio Munot

Werden in der Gemeinde Neuhausen Trottoirs, Strassen oder Wege aufgebrochen, muss eigentlich vorab ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden. Das ist 2016 nicht immer geschehen. So hat das Baureferat festgestellt, dass mehrere Bauherren auf eigene Faust gehandelt haben. Zurück blieben zum Teil schlecht eingebaute Belagflicken, die sich in Höhe und Material vom Restbelag unterscheiden.

Werden in der Gemeinde Neuhausen Trottoirs, Strassen oder Wege aufgebrochen, muss eigentlich vorab ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden. Das ist 2016 nicht immer geschehen. So hat das Baureferat festgestellt, dass mehrere Bauherren auf eigene Faust gehandelt haben. Zurück blieben zum Teil schlecht eingebaute Belagflicken, die sich in Höhe und Material vom Restbelag unterscheiden.

Der Neuhauser Gemeinderat hat darum entschieden, dass die anfallenden Kosten bei nicht genehmigten Aufbrüchen sowie für nicht fachgerechte Verschliessungen in Rechnung gestellt werden. Er hat dazu einen Pauschaltarif für die Verrechnungssätze genehmigt, welcher rückwirkend per 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Der Tarif ist im Neuhauser Rechtsbuch zu finden. Dort ist nun genauestens aufgeführt, wie teuer «das Entfernen der provisorischen Auffüllung und der Einbau neuer Asphaltbetonbeläge» die Betroffenen pro Quadratmeter zu stehen kommt.

Gemäss Baureferent Stephan Rawyler handhaben mehrere grössere Gemeinden im Kanton Zürich dies ähnlich. Im Kanton Schaffhausen dürfte Neuhausen die erste Gemeinde mit einer entsprechenden Regelung sein.

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