Teuerung: Wann gibt es mehr Sozialhilfe?

Jurga Wüger | 
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Bei 1-Personen-Haushalt steigt der Sozialhilfebeitrag im Jahr 2023 um 25 Franken. Symbolbild: Nerina Baldauf

Wer für seinen Lebensunterhalt nicht hinreichend aus eigenen Mitteln aufkommen kann, hat Anspruch auf finanzielle Hilfe. Seit 2022 steigen die Konsumentenpreise erstmals wieder deutlich an. Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen wird deshalb aktiv und unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zur Anpassung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe.

Nach mehr als einem Jahrzehnt mit stabilen Preisen steigen die Konsumentenpreise seit 2022 erstmals wieder deutlich an. Haushalte mit beschränkten Mitteln sind besonders von dieser Entwicklung betroffen, weil sie über keine Reserven verfügen, schreibt die Schaffhauser Staatskanzlei in einer Medienmitteilung. Nun unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Vorlage zu Änderungen beim Grundbedarf der Sozialhilfe. Die Unterstützung für den Lebensunterhalt soll der Teuerung angepasst werden.

Wie dem Antrag zu entnehmen ist, ergibt sich in einem ersten Schritt eine Anpassung beim Grundbedarf um 25 Franken, von 1006 Franken auf neu 1031 Franken (siehe Tabelle).



Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe und die Sozialdirektorenkonferenz empfehlen den Kantonen, diese Anpassung am Grundbedarf per 1. Januar 2023 vorzunehmen. Auch die Schaffhauser Regierung erachtet die Anpassung als angezeigt. Die jährlichen Mehrkosten für den Kanton (25 Prozent) und die Gemeinden (75 Prozent) betragen laut Medienmitteilung rund 350'000 Franken.

Sollte durch die Eidgenössischen Räte im Frühling 2023 der volle Teuerungsausgleich beschlossen werden, würde der Regierungsrat dem Kantonsrat eine weitere Anpassung des Grundbedarfs beantragen.

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