Ab 3. Januar: Maskenpflicht ab 1. Klasse
Um das Risiko der Weiterverbreitung des Coronavirus unter Schulkindern zu reduzieren, hat der Regierungsrat beschlossen, ab Montag, 3. Januar 2022, neu eine Maskentragpflicht ab der 1. Klasse (inklusive Privatschulen) einzuführen. Daneben wird die Maskentragpflicht auf den Sekundarstufen l und ll (inklusive Privatschulen) verlängert. Das teilte die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung mit.
Die Covid-19 Fallzahlen sind in den vergangenen Tagen im Kanton Schaffhausen und der gesamten Schweiz angestiegen. Besonders bei Kindern in der Altersgruppe der 4- bis 11-Jährigen sei ein sprunghafter Anstieg zu verzeichnen, so die Begründung der Regierung.
«Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, die sich zum Teil noch nicht impfen lassen können, müssen angesichts der momentanen epidemiologischen Lage weitere Schutzmassnahmen getroffen werden», heisst es in der Medienmitteilung weiter. (rd)