Noch nie so viele Betreibungen in Schaffhausen wie 2018
23'782 Betreibungen hat das Schaffhauser Betreibungsamt 2018 verschickt - das toppt sogar den Rekordwert von 2017. Der Löwenanteil der Betreibungen wird mittlerweile online erfasst.
Seit 2017 kann digital betrieben werden
Vor zwölf Jahren hat das Bundesamt für Justiz (BJ) in Zusammenarbeit mit Betreibungsämtern, Gläubigern und Softwareherstellern den elektronischen Schuldbetreibung und Konkurs (eSchKG) -Standard für den Austausch von Betreibungsdaten entwickelt. Das bedeutet, dass Gläubiger ihre Betreibungsbegehren direkt digital dem Betreibungsamt zukommen lassen können. Das Angebot wurde seit der Einführung 2007 immer mehr genutzt.
Der Negativrekord des Schaffhauser Betreibungsamtes setzt sich fort. Die Anzahl eingegangener Betreibungen im Jahr 2018 beläuft sich auf 23'782 - das sind noch mehr als 2017. Damals waren es 23'494 Betreibungen, 2016 noch 23'055.
Auch im Bereich des eSchKG - ein System, um Betreibungen digital zu erfassen - hat das Amt einen Rekord zu verzeichnen: 73 Prozent - in Zahlen 16'271 - aller Betreibungsbegehren wurden im vergangenen Jahr online erfasst. Das entspricht einem Anstieg von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit ist Schaffhausen mit dem Kanton Neuenburg zusammen momentaner Spitzenreiter in der Schweiz. «Für uns ist das ein guter Wert. 2017 lagen wir prozentual noch auf dem vierten Platz», sagt der Leiter des Schaffhauser Betreibungsamtes Benno Krüsi. Der hohe Anstieg der mit eSchKG erstellten Betreibungsbegehren erklärt er sich wie folgt: «Wir haben viele Gläubiger, die selbst angefangen haben das eSchKG zu nutzen, da es ihnen ebenfalls Vorteile bringt. Wir haben aber auch bei Gläubigern damit geworben, weil es eben den gesamten Prozess sehr vereinfacht.» Ein Betreibungsbegehren über das eSchKG zu erfassen sei sowohl für Gläubiger als auch für das Betreibungsamt eine «Win-Win-Situation».
Das Betreibungsamt Schaffhausen stehe dem eSchKG wohlwollend gegenüber. «Das eSchKG ist eine gute Sache. Es erspart Zeit bei der Bearbeitung des Betreibungsbegehrens», erklärt Krüsi. Betreibungsbegehren würden zum Teil noch schriftlich per Post geschickt, «dass jemand das Begehren persönlich am Schalter abgibt, kommt äusserst selten vor». Das eSchKG finde vor allem bei der Steuerverwaltung sowie grossen Firmen mit einer Inkasso-Abteilung, wie zum Beispiel Krankenkassen, Anklang.
Papier wird teurer
Auf die Frage, ob sich die verschiedenen Erfassungsmöglichkeiten preislich unterscheiden, antwortete Krüsi: «Der Preis ist momentan noch gleich, in Zukunft wird die Zustellung auf Papier aber teurer sein». Auswirkungen auf die Kosten des Schuldners habe das aber so oder so nicht. Die Kosten würden sich nur an der Höhe der Forderung orientieren, erklärt Krüsi.
Von den insgesamt 23'782 Betreibungsbegehren wurde bloss bei 1822 Rechtsvorschlag erhoben. «Ob ein Rechtsvorschlag erfolgreich durchgesetzt wurde, ist Sache des Gerichtes und nicht des Betreibungsamtes», sagt Krüsi. Die Anzahl Rechtsvorschläge bleibe aber jedes Jahr ungefähr im gleichen Bereich und entwickle sich weder nach oben, noch nach unten.
Gesuch gegen ungerechtfertigte Betreibungen
Seit dem 1. Januar 2019 gilt neu: Wer ungerechtfertigt von einem Gläubiger betrieben wird und sich mit einem Rechtsvorschlag wehrt, kann ein Gesuch stellen und damit verhindern, dass Dritte von der Betreibung erfahren. Der Eintrag ist somit zwar noch vorhanden, jedoch auf dem Papier «unsichtbar». Das kann von grossem Vorteil sein, wenn man gerade auf Job- oder Wohnungssuche ist. «Die Umstellung ist gut gelungen, bisher machten aber erst eine Handvoll Personen von dem Gesuch Gebrauch», wie Krüsi meint. Dass die Änderung bei den Leuten einfach noch nicht angekommen sei, daran glaubt Krüsi nicht: «Seit dem Entscheid des Bundesrates im November wurde die Anpassung im Vorfeld unter anderem vom ‹Beobachter› und dem ‹Kassensturz› vorgestellt und es wurde genug ‹Werbung› dafür gemacht».
Abschliessend meint Krüsi: «Von allen Angeboten des ‹e-Goverments› ist das eSchKG eines der erfolgreichsten». Dies untermauert die Statistik des Bundes.