Afrikanische Schweinepest: Was, wenn sie die Schweiz erreicht?
Die afrikanische Schweinepest breitet sich immer weiter aus. Die Gefahr, dass sie auch die Schweiz wird vom Bundesamt für Veterinärwesen als «hoch» eingestuft. Der Präsident von «Jagd Schaffhausen» nimmt Stellung.
Afrikanische Schweinepest: Was man tun kann
Bis jetzt hat die Schweinegrippe noch nie die Grenze zur Schweiz überschritten. Sollte es jedoch dazu kommen, wären die Folgen für die Wirtschaft wie auch für die Landwirte katastrophal, da sind sich Experten einig. Eine Impfung existiert nicht.
Es bleibt daher nur, sich an die Weisungen des Bundesamt für Veterinärwesen zu halten. So soll man aus betroffenen Regionen keine Fleisch- und Wurstwaren mitbringen, Hausschweinen keine Küchenabfälle zu fressen geben und am besten alle Speiseabfälle in verschlossenen Müllbehältern entsorgen. Jäger sollten ebenfalls besonders auf Hygiene achten und ihre Waffen und Kleidung gründlich reinigen.
Die afrikanische Schweinepest war lange ein Problem, welches sich hauptsächlich in gefühlt weit entfernten Ländern in Afrika abspielte. Strenge Einfuhr- und Hygienekontrollen verhinderten die Ausbreitung auf andere Kontinente meist ziemlich zuverlässig. Sporadisch kam es zu Ausbrüchen auf den iberischen Halbinseln, aber wirklich kritisch wurden diese nie. Jetzt allerdings ist die hochansteckende Seuche in Europa angekommen und in Polen bei Wildschweinen nachgewiesen worden.
Noch gab es nie einen Ausbruch von Schweinepest in der Schweiz. Trotzdem sind die Behörden gewarnt und beobachten die Ausbreitung genau. Die Gefahr einer Ausbreitung in Richtung Schweiz ist laut des Bundesamt für Veterinärwesen «besorgniserregend» und wird von der Behörde als hoch eingestuft. Immerhin: Für andere Tiere und den Menschen ist der Erreger ungefährlich.
Würden sich Schweine in der Schweiz infizieren, wären die Folgen katastrophal. Bild: Pixabay
Anfang Jahr wurde der hochgradig ansteckende Erreger dann auch bei Hausschweinen in Polen diagnostiziert. Insgesamt sind bisher 33 Wild- und zwei Hausschweine in Polen nachweislich mit dem Virus infiziert worden. Auch wenn die bestätigten Fallzahlen bisher eher wenig besorgniserregend klingen: Schon eine Infektion in einem Schweizer Schweinebetrieb könnte für diesen Landwirt katastrophale finanzielle Folgen haben, denn: Laut Schweizer Tierseuchenverordnung müssten alle Tiere, die mit einem infizierten Artgenossen in Kontakt standen, zur Sicherheit gekeult werden. Der Betrieb wäre wahrscheinlich ruiniert.
Ausserdem prekär: Wildschweine können ohne Probleme auch grössere Strecken zurücklegen. Flüsse und Seen stellen dabei für die Tiere ebenfalls kein Hindernis dar. Das begünstigt die Ausbreitung der Krankheit, die mit einer relativen hohen Inkubationszeit von fünf bis 15 Tagen genug Zeit bietet, um zwischen den Tieren weiterverbreitet zu werden. Eine Ausbreitung über Tiere bis in die Schweiz ist laut Sivlio Lorenzetti, Präsident von «Jagd Schaffhausen», denkbar, auch wenn er andere Ansteckungsquellen als gefährlicher erachtet.
Nicht nur Übertragung von Tier zu Tier
Problematischer dürfte seiner Ansicht nach nämlich die Gefahr einer Ausbreitung durch Speiseabfälle oder durch kontaminierte Gegenstände aus betroffenen Regionen sein. «Oft ist die Ansteckung auch über Blut oder über mit Blut verschmutzte Geräte oder Fahrzeuge möglich», sagt Lorenzetti. Das geschieht, weil der Virus eine sehr lange Tenezität hat. Das bezeichnet die Fähigkeit von Mikroorganismen auch unter widrigen Bedingungen an Gegenständen zu haften und zu überleben. So kann der Pestvirus zum Beispiel bis zu sechs Jahre in Gefrierfleisch überleben.
In Deutschland forderte kürzlich der Deutsche Bauernverband, man müsse 70 Prozent aller Wildschweine als Präventivmassnahme töten. Lorenzetti hält von diesem Vorschlag allerdings wenig. Einerseits, weil eine tatsächliche Bestandsaufnahme von Wildschweinen schwierig sei. Andererseits würden die geltenden Gesetze eine solche Massnahme nur schwer zulassen: «Die führende Bache ist vom Gesetz her geschützt.»
Wie die Lage wäre, wenn die Schweinepest hier in der Schweiz wirklich ausbricht, würde sich dann erst zeigen, wenn es soweit ist. Dann müsste ein Amtstierarzt zusammen mit dem Bundesamt für Veterinärwesen entscheiden, wie es weitergeht. Die Folgen könnten laut dem Bundesamt allerdings «schwerwiegend» sein. Wichtig sei es jetzt, sich an die Hygienevorschriften zu halten und auch verdächtige Beobachtungen in Wäldern zu melden.