Gummibootfahren – Was ist erlaubt und was nicht

Jessica Huber | 
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Ein Gummiboots.Tour gehört für jeden Schaffhauser zum perfekten Sommer. Bild: Selwyn Hoffmann

Einen herrlichen Sommertag verbringt der Schaffhauser gerne auf dem Gummiboot. Doch gibt es eigentlich Regeln und Verbote? Muss man eine Schwimmweste tragen? Wir haben uns erkundigt.

Die Kühltasche ist gepackt, die Chips verstaut und die Sonnencreme aufgetragen. Nichts steht mehr einer gemütlichen Gummiboots-Tour auf dem Rhein entgegen. Doch muss auch eine Schwimmweste eingepackt werden? Nein. Anders als auf einem motorisierten Boot gibt es keine Schwimmwesten-Pflicht für Gummiboot-Fahrer. Auf Nachfrage bei der Schaffhauser Polizei erklärt Mediensprecher Patrick Caprez, dass «das Tragen oder Mitführen von Schwimmwesten nicht Pflicht ist. Im eigenen Interesse sollten aber ungeübte oder schlechte Schwimmer sowie Kinder immer eine Schwimmweste tragen.» Demzufolge kann es also auch keine Busse geben. Dennoch sollten immer genügend Schwimmhilfen griffbereit sein.

Kursschiff vs. Gummiboot

Auf dem Rhein gibt es nicht nur Schlauchboote, auch grössere Schiffe wie die Kursschiffe der URh sind regelmässig unterwegs. Wer nicht in das Visier der Schiffe gelangen möchte, der sollte sich auf der weissen Seite der Wiffe fahren. Die grüne Seite signalisiert die Schifffahrtsrinne, wo es für die Kursschiffe genügend tief ist. Gummiboote sollten sich eher in Ufernähe aufhalten. Ebenfalls ist es wichtig, dass gerade in Diessenhofen Vorsicht geboten wird: «Talwärts fahrende Kursschiffe wenden nach der Brücke in Diessenhofen und brauchen dafür die ganze Rheinbreite. Hier ist es wichtig, dass Schlauchbootfahrer diese Fahrmanöver am Ufer abwarten und erst nach der Wegfahrt des Kursschiffes die Fahrt wieder aufnehmen», erläutert Caprez.

A wie Anketten oder Alkohol

Es gibt keine Gesetze, die das Anbinden oder den Konsum von Alkohol während einer Gummiboot-Fahrt verbieten. Doch falls etwas passieren sollte und man betrunken einen Unfall baut oder durch das Anbinden mehrerer Boote aneinander manövrierunfähig ist, kann das sowohl straf- wie auch privatrechtliche Konsequenzen haben. Jährlich kommt es zu ca. vier bis zehn Vorfällen mit Gummibooten. «Die Dunkelziffer ist aber sicher sehr viel grösser», meint Mediensprecher Caprez.

Unnötiges Ausrücken vermeiden

Ein weiterer nützlicher Tipp ist das Beschriften des Gummibootes mit Telefonnummer und Namen des Besitzers. Falls auf dem Rhein ein menschenleeres Gummiboot treibt, geht man davon aus, dass den Insassen etwas zugestosst sein könnte. «Leer aufgefundene Gummiboote, die nicht angeschrieben sind, lösen unter Umständen Grosseinsätze bei den Rettungskräften aus, die verhindert werden können, wenn die Polizei mit den Bootsbesitzern Kontakt aufnehmen und sich versichern kann, dass niemand in Gefahr ist», so Caprez.

Sie sind ready für den Rhein? Nicht bevor Sie alle Fragen im Gummiboot-Quiz richtig beantwortet haben.

 

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