Zuerst einzahlen, dann erst kann das Geld verteilt werden

Zu «Abstimmungskrimi im Bundeshaus», SN vom 17. 3.
In Bundesbern haben sie zur AHV-Reformvorlage mit der erforderlichen knappen Mehrheit Ja gesagt. Darum steht noch in diesem Herbst eine eidgenössische Volksabstimmung an.
Es wurde dabei viel über die Finanzierung debattiert. Eines wurde aber total ausser Acht gelassen: der Grund für die tieferen Einnahmen in unserer 1. Säule gegenüber früheren Jahren. Sie beruhen zu einem ordentlichen Teil auf dem überbordenden Einkaufstourismus ins nahe Ausland. Nach zuverlässigen Schätzungen beträgt dieser rund um die Schweiz über 300 Milliarden Franken pro Jahr, die vom Schweizer Fiskus und den Schweizer Sozialwerken nicht belangt werden können und wodurch dieselben auch entsprechend weniger Einnahmen haben! Dass dadurch im Inland noch Stellen gestrichen werden müssen und aus bisherigen «Einzahlern» vorzeitige Sozialbezüger werden, vor allem im Bereich des Detailhandels und des Gastgewerbes, wo die Löhne ohnehin am tiefsten sind, entspricht der heutigen moderaten Gleichgültigkeit. Die Finanzen unserer AHV sehen gar nicht rosig aus. Zwischen den jährlichen AHV-Beiträgen und den ausbezahlten Renten klafft heute schon ein Loch von jährlich knapp einer Milliarde Franken (also 1000 Millionen).
Der grösste Nutzniesser des Einkaufstourismus jenseits der Landesgrenze ist der private Konsument. In den Ländern rund um die Schweiz sind die Preise tiefer, weil dort auch die Löhne entsprechend tiefer sind. Die mit Schweizer Löhnen Gesegneten, die im nahen Ausland «total» einkaufen, in ihrem Heimatland Schweiz aber Ansprüche auf höhere Sozialleistungen stellen, verkennen jede vernünftige Logik, denn der Geiz ist geil! Eigentlich sollten solche Leute auf die Idee kommen, an das entsprechende Ausland ein Begehren zu stellen, für die durch Schweizer Einkäufe entstandenen Steuergewinne eine soziale Quellensteuer an die schweizerischen Sozialwerke zurückzuerstatten. Wenn diese nicht darauf eingehen würden, dann sollte dringend durch schärfere Zollmassnahmen der Einkaufstourismus von «total» auf «ein vernünftiges Mass» eingedämmt werden. Erst wenn dies so weit ist, ist eine Erhöhung der AHV für alle Alten um 70 Franken überhaupt diskutabel!
Wir haben nun bis zur Volksabstimmung am 24. September ein halbes Jahr Zeit, um uns zu besinnen, nach dem Motto: «Wie man sich bettet, so liegt man!». Auf alle Fälle sollte sich jetzt jedermann bewusst sein, dass auch für Sozialwerke das Geld zuerst einbezahlt werden muss, bevor es verteilt werden kann!
Theodor Neidhart, Ramsen